Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Starkolitt GmbH tritt in den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als Verkäufer auf. Lieferungen zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Das gilt auch für künftige Lieferungen, ohne dass der Käufer erneut über vorliegende Bedingungen in Kenntnis zu setzen ist. Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie auf der Vorderseite der Auftragsbestätigung spezifiziert und von einem vom Verkäufer hierzu ermächtigten Vertreter unterschrieben sind, oder anderweitig mit den Unterschriften von Vertretern sowohl des Käufers als auch des Verkäufers schriftlich festgehalten werden. Bei gegebenenfalls auftretenden Unstimmigkeiten mit den generellen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers.

1. Angebot und Auftragsannahme

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag kommt mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, oder an Ermangelung derselben spätestens mit der Ausführung des Auftrags zustande.

2. Produkteignung

Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass Waren und technische Daten im Ganzen seinem Bedarf entsprechen.

3. Lieferung ins Ausland

Die Lieferung erfolgt gemäß geltender INCOTERMS.

4. Eigentumsvorbehalt

Dem Verkäufer bleibt das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware solange vorbehalten, bis der gesamte Kaufpreis, nebst Zinsen, zusätzlichen Kosten u.a., in voller Höhe bezahlt ist. Wechsel, Scheck oder Zahlungsanweisungen gelten erst dann als geleistete Bezahlung, wenn sie in vollem Betrag eingelöst sind. Der Verkäufer behält sich das Recht zum Wareneinzug vor, falls die Bezahlungsfrist überschritten wird. Wenn die Produkte des Verkäufers weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden, tritt der Käufer seine hiermit entstandenen Forderungen bis zur Höhe des noch offen stehenden Kaufpreises an den Verkäufer ab.

5. Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen des Verkäufers. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen nach dem beim Verkäufer jeweils geltender Verzugszinssatz verpflichtet. Die Verzugszinsen sind von Ersatzansprüchen des Verkäufers an den Käufer, hinsichtlich weiterer Einbußen die eine Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer mit sich gebracht haben, unabhängig. Berechtigte Reklamationen aufgrund wesentlicher Mängel befeien den Käufer nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, mindestens jedoch in Höhe der mangelfreien Ware. Die Aufrechnung mit bestrittenen Ansprüchen oder Gegenansprüchen, die nicht durch rechtskräftiges Urteil oder Vergleich endgültig festgestellt wurden, sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Zurückbehaltung der Kaufsumme, können nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Bei Zweifeln an der Zahlungsmöglichkeit des Käufers, sowie bei Zahlungsrückstand, ist der Verkäufer berechtigt, als Bedingung für Lieferung und andere Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten für sowohl verfallene Guthaben als auch Guthaben infolge getroffener Vereinbarungen zu fordern. Des Weiteren werden alle bereits gelieferten und berechneten, aber auch gelieferten und noch nicht berechneten Lieferungen sofort - unabhängig einer anders lautenden vorhergehenden Vereinbarung - zur Zahlung fällig. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist der Verkäufer zur Einstellung weiterer Lieferungen sowie zum Widerruf eingeräumter Zahlungsziele für diese und andere Lieferungen berechtigt.

6. Preis

Der Verkäufer behält sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, außer es wurden ausdrücklich Festpreise mit begrenzter Geltungsdauer durch Vertrag oder Auftragsbestätigung festgelegt oder die Lieferung verzögert sich um mehr als 4 Monate aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat. Es gilt der Preis des Liefertages ab Werk. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und anderer Gebühren. 

7. Technische Information

Wertangaben bei technischen Informationen sind als Mittelwerte zu verstehen, es sei denn, anderes ist ausdrücklich angeführt. Dem Verkäufer bleiben solche Abweichungen vorbehalten, wie sie trotz üblicher Sorgfalt bei Herstellung der Ware oder bei Bestimmung der Werte unmöglich, oder nur schwer zu vermeiden sind. Beratungen von Seiten des Verkäufers, in Hinblick auf die technische Anwendung der Erzeugnisse, erfolgen auf Grund der Forschung und Erfahrung des Verkäufers und sind unverbindlich. Alle Angaben und Informationen über Eignung und Anwendung sind richtungweisend und stellen den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen frei. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.

8. Transport

Sofern durch besondere Vereinbarungen nicht anders festgelegt, erfolgt der Transport aller Sendungen auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen unverzüglich durch Vermerk auf Stückliste / Lieferschein oder Frachtbrief erfolgen, und Ansprüche sind direkt, gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen oder der handelsüblichen, branchenüblichen o.ä. Fristen, geltend zu machen.

9. Reklamationen

Der Käufer ist bei Warenempfang zur Warenprüfung verpflichtet. Mängelbeanstandungen wie Fehllieferungen, die vom Käufer bei der Warenprüfung festgestellt werden, oder festgestellt werden sollten, müssen unverzüglich und stets ohne unbegründete Verzögerungen erfolgen. Andernfalls kann sich der Käufer nicht auf die Mängel im Sinne einer Verletzung des Kaufvertrages berufen. Bei rechtzeitiger Beanstandung ist der Verkäufer berechtigt die Fehlmängel nachzuliefern, sowie bei Qualitätsmängeln oder Fehllieferung das Produkt umzutauschen. Beabsichtigt der Verkäufer keine Neulieferung oder Nachlieferung des Produktes, oder ist das Produkt bei Neulieferung weiterhin mangelhaft, räumt der Verkäufer dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass ein, oder nimmt das Produkt zurück, insoweit für den Käufer unbrauchbar ist. Eine etwaige Warenrücklieferung sollte mit dem Verkäufer terminlich abgestimmt werden.

10. Haftung des Verkäufers

Bei tatsächlichen Mängeln, Produktschäden und Lieferverzug haftet der Verkäufer nur dann, wenn Mängel, Schäden oder Lieferverzug, nachweisbar auf grob fahrlässig entstandenen Fehler oder Versäumnisse des Verkäufers, oder dessen leitende Angestellte zurückzuführen sind. Der Verkäufer zeichnet für Mangelfolgeschäden, wie Betriebsverlust, Zeitverlust, Gewinnverlust o.ä. nicht verantwortlich. Wird dem Verkäufer Produkthaftung gegenüber Dritten auferlegt, ist der Käufer verpflichtet den Verkäufer in entsprechendem Umfang, gemäß Haftung des Verkäufers laut vorliegender Bestimmungen, zu entschädigen.

11. Lieferung

Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energie – und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten des Verkäufers befreien für die Dauer der Störung, und im Umfange ihrer Auswirkungen auf die getroffene Übereinkunft, den Verkäufer von jeglicher Verpflichtung zur Lieferung. Beabsichtigt der Verkäufer sich auf einen Lieferverzug zu berufen, muss er ohne unbegründete Verzögerung den Käufer über Art, Ursache und voraussichtliche Dauer des Verzuges unterrichten. Kommt die rechtzeitige Lieferung infolge der oben genannten Umstände vorübergehend in Verzug, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend der Störungsdauer. Lieferungen mit derart verschobenen Lieferzeiten werden in jeder Hinsicht als rechtzeitig angesehen, insoweit der Verkäufer sie alsbald nach Wegfall des Störungsfalles durchführt. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sind jedoch, im Falle derartiger Lieferverzögerungen, vor Beginn der Lieferung berechtigt, dem Vertragspartner durch schriftliche Mitteilungen die Übereinkunft zu kündigen, sofern die Verzögerung bei dem Betreffenden erhebliche wirtschaftliche Einbußen mit sich bringt. Entstehen dem Verkäufer aufgrund der Kündigung Kosten, ist der Käufer verpflichtet diese Kosten zu begleichen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes des Verkäufers. Für Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen ist Gerichtsstand nach Wahl des Verkäufers Marienmünster oder der Sitz des Käufers.


Marienmünster, April 2018